• 1. Bestellung

    Legen Sie Ihre Belehrung in den Warenkorb und bestellen Sie diese. Bezahlen können Sie ganz bequem via PayPal, Kreditkarte und Mastercard.

  • 2. E-Mails prüfen

    Sie erhalten von uns E-Mails. Zum einen die Rechnung, die AGB und zum anderen den Zugang zum Videokurs. Prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

  • 3. Sie erhalten Ihr Zertifikat

    Absolvieren Sie die Prüfung und Sie erhalten direkt nach unserer Prüfung Ihr Zertifikat. Das Gesundheitszeugnis ist deutschlandweit gültig.

Sie benötigen bei erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Diese Belehrung wurde früher Gesundheitszeugnis oder Hygienebelehrung bzw. Gesundheitsbelehrung genannt. §§ 42,43

Die Infektionsschutzbelehrungen / Gesundheitszeugnisse gelten deutschlandweit.

Die Online-Belehrung ist in wenigen Minuten abgeschlossen. Sie erhalten von uns einen Link zu einem Schulungsvideo mit anschließenden Kontrollfragen. Im Anschluss müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass in unser sicheres Portal hochladen, da wir gesetzlich dazu verpflichtet sind Ihre Identität für die Erstellung des Zertifikats zu überprüfen. Das Zertifikat ist persönlich auf Sie ausgestellt und wird per Mail innerhalb von 24 Stunden an Sie versendet. Dieses Zertifikat können Sie beim Arbeitgeber vorlegen.

Zudem besteht die Möglichkeit für Unternehmen und Organisationen (z.B. Pflege-/Altenheime/Gaststätten/Kantinen) ganze Gruppen-Belehrungen zu buchen und somit unkompliziert viele Infektionsschutzbelehrungen auszustellen.

Das Zertifikat ist deutschlandweit gültig!

Gesundheitszeugnis buchen

Erstbelehrung und Folgebelehrung

Fragen & Antworten

Wer muss eine Hygienebelehrung machen?

Beschäftigte, die Kontakt mit Lebensmitteln haben, einschließlich Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal, müssen regelmäßig in Infektionsschutz geschult werden, besonders vor Arbeitsbeginn bei Neueinstellungen.

Was ist der Unterschied zwischen der Erst- und Folgebelehrung?

Nach deutschem Recht müssen Personen, die erstmalig im Lebensmittelbereich, in der Gastronomie oder im Ausstellergewerbe tätig werden, eine Erstbelehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt oder einen autorisierten Arzt erhalten. Diese Erstbelehrung ist zwingend erforderlich.

Eine Folgebelehrung ist alle zwei Jahre erforderlich und kann meist intern durch eine autorisierte Person des Unternehmens durchgeführt werden.

Ich habe keine Mail mit den Unterlagen / dem Zertifikat erhalten, was nun?

Sollten Sie keine E-Mail(s) von uns erhalten haben, so prüfen Sie bitte zuerst Ihren SPAM-Ordner, meist werden Sie hier fündig. Sollte dies nicht der Fall sein, so kontaktieren Sie uns unter kontakt@online-gesundheitszeugnis.de. Falls Sie sich bei der Eingabe der E-Mail-Adresse vertippt haben, können wir dies im Nachgang problemlos für Sie korrigieren.

Wie lange ist die Belehrung gültig? Wann muss ich eine Folgebelehrung durchführen?

Die Erstbelehrung bleibt lebenslang gültig, wenn die Tätigkeit innerhalb von drei Monaten nach Erhalt aufgenommen wird und alle zwei Jahre eine Folgebelehrung erfolgt. Unsere Online-Service ermöglicht die Durchführung beider Belehrungen.

Wann erhalte ich mein Zertifikat?

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsfragen und dem Upload Ihres Ausweisdokuments werden die Daten von uns überprüft. Da dies manuell erfolgen muss, kann die Überprüfung bis zu 12 Stunden dauern. In der Regel versenden wir aber die Unterlagen innerhalb eines Werktags.

Warum ist das Zertifikat immer auf Deutsch?

Sie können bei uns den Kurs in verschiedenen Sprachen durchführen. Das Zertifikat ist ein Dokument, das immer auf Deutsch ausgestellt sein muss, da dies Ihrem Arbeitgeber und auf Nachfrage auch den Behörden vorzulegen ist.

Warum muss ich mein Ausweisdokument hochladen?

Bei der Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG handelt es sich um ein amtliches Zertifikat. Wir müssen daher sicherstellen, dass das Zertifikat auf Sie persönlich ausgestellt wird. Deshalb ist das Hochladen des Dokuments notwendig.

Ermächtigung

Dr. med. Johannes Wagner wurde zur Durchführung von Belehrungen und Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt Stuttgart ermächtigt (Zuständigkeitsbereich) .